Türfeststellanlagen:
Feststell-Lösungen für Brandschutztüren im vorbeugenden Brandschutz

Betriebsmäßig geöffnete Türen müssen durch eine Türfeststellanlage im Brandfall automatisch geschlossen werden.

G&S Brandschutz verfügt über eine Vielzahl DIBt-Zugelassener Türfeststellvorrichtungen für alle wichtigen Tür- und Torsysteme. Durch eine Eignungsprüfung ist die Erfüllung der Anforderungen für eine Türfeststellanlage nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS (Verband der Schadensversicherer) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) geprüft.

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21.01.2010
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G&S Brandschutztechnik: Türfeststellanlagen, Brandschutztüren